Teilverkauf Ihrer Immobilie –

bequem ohne Risiko

Mit einem flexiblen Teilverkauf wandeln Sie Ihre Immobilie in Barvermögen, ohne auf Ihr lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zu verzichten.
Um welches Objekt handelt es sich?

So wandeln Sie Ihre Immobilie in Barvermögen

Teilverkauf gegen Sofortzahlung
Mit REALWERTPARTNER haben Sie jetzt die Möglichkeit sich mit finanzieller Freiheit zu belohnen, in dem Sie das in Ihrem Heim gebundene Vermögen durch Teilverkauf verfügbar machen. REALWERTPARTNER kauft bis zu 50% Ihrer Immobilie und Sie erhalten dafür eine Sofortzahlung. Der Wert Ihrer Immobilie wird dabei durch einen neutralen und zertifizierten Gutachter ermittelt.
Im Eigenheim wohnen bleiben
Genießen Sie nach dem Teilverkauf Ihre neue finanzielle Situation - ohne aus Ihrem Heim und Zuhause ausziehen zu müssen und vor allem ohne sich neu zu verschulden. Das geht, da REALWERTPARTNER stiller Teilhaber wird und Ihr Nutzungsrecht für Sie im Grundbuch eingetragen wird. Sie bleiben Haupteigentümer und behalten die volle Entscheidungsfreiheit über Ihre Immobilie.
Weiterhin flexibel verkaufen oder vererben
Ihre Erben können unseren Anteil jederzeit wieder zum aktuellen Marktwert zurückkaufen. Außerdem können Sie Ihren Anteil jederzeit zurückkaufen oder die gesamte Immobilie gemeinsam mit uns verkaufen. Mit Ihrem Anteil bleiben Sie weiterhin am Immobilienmarkt beteiligt und profitieren von möglichen Wertsteigerungen.
Mit einem flexiblen Teilverkauf wandeln Sie Ihre Immobilie in Barvermögen, ohne auf Ihr lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zu verzichten.

Kundenerfahrungen

Ihre Vorteile auf einen Blick

Wunschauszahlung selbst bestimmen
Durch einen Immobilien-Teilverkauf haben Sie die Möglichkeit, ihr Betonvermögen in Barvermögen umzuwandeln. Durch eine individuelle und schnelle Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Auszahlung schnellstmöglich nach dem Notartermin. Somit haben Sie direkt eine große Summe Geld, um sich Ihre Wünsche erfüllen zu können.
Wohnen bleiben und selbst entscheiden
Sie erhalten von REALWERT PARTNER ein vorrangiges Nießbrauchrecht an der Immobilie, welches im Grundbuch eingetragen wird und Ihnen das alleinige Nutzungsrecht Ihrer Immobilie sichert.
Sicherheit durch alleiniges Nutzungsrecht
Sie behalten weiterhin die volle Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie und leben in Ihrem Zuhause weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind und es Ihnen gefällt. Sie können wertsteigernde Renovierungen oder Umbauten durchführen, ohne dass Sie diese mit uns absprechen müssen. Sollte jedoch eine Wertminderung durch eine dieser Maßnahmen entstehen können, sollten Sie diese vereinbarungsgemäß vor Beginn mit uns besprechen.
Notarielle Beurkundung & Grundbucheintrag
Durch die notarielle Beglaubigung des Immobilien-Verkaufs werden alle Rechte geregelt und auch ins Grundbuch eingetragen. Somit haben beide Parteien die größtmögliche Sicherheit.
Vorrangiges Ankaufsrecht für Sie und Ihre Erben
Da in Ihrer Immobilie viel Herzblut, Emotionen und viele schöne Momente stecken, räumen wir Ihnen, Ihren Erben oder einer von Ihnen zu bestimmenden Person selbstverständlich ein exklusives vorrangiges Ankaufsrecht für den an REALWERT PARTNER verkauften Teil ein.
Bei Teilverkauf weiterhin von Wertsteigerungen profitieren
Bei einem Immobilien Teilverkauf bleiben Sie weiterhin mit Ihrem Immobilienanteil am Immobilienmarkt beteiligt und profitieren von möglichen Wertsteigerungen. Kurzer Rückblick: Die Immobilienwerte sind in den letzten 40 Jahren in Deutschland um durchschnittlich 2 % pro Jahr gestiegen.
Hohe Flexibilität – Sie entscheiden
Es besteht die Möglichkeit, einen Mehrfachverkauf durchzuführen. Das bedeutet Sie können heute einen Teil Ihrer Immobilie an uns veräußern und zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Teil. Somit partizipieren Sie länger an einem möglichen Wertzuwachs Ihrer Immobilie.
Spätere Vermarktung und Verkaufsabwicklung
durch REALWERT PARTNER
Falls Sie sich zu einem späteren Gesamtverkauf Ihrer Immobilie entscheiden sollten, übernehmen wir die komplette Verkaufsabwicklung. Somit müssen Sie sich keine Gedanken machen und können lediglich dabei zuschauen, wie wir den besten Preis für die Immobilie erzielen. Es kann prinzipiell auch ein externer Makler eingesetzt werden, die Kosten hierfür sind in dem vereinbarten Durchführungsentgelt bereits inklusive.
Verlässliche Partnerschaft
REALWERT PARTNER ist stiller Partner, wenn Sie es wünschen, sind wir für Sie da.
Klar und transparent - Übernahme sämtlicher Transaktionskosten
Die beim Verkauf auftretenden Kosten übernehmen selbstverständlich wir. Das wären zum Beispiel die Kosten für das Verkehrswert-Gutachten, die Notarkosten, die Grundbuchkosten und natürlich die Grunderwerbsteuer.

In nur 5 Schritten zur

Sofort­auszahlung

Mit einem flexiblen Teil- oder Gesamtverkauf wandeln Sie Ihre Immobilie in Barvermögen, ohne auf Ihr lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zu verzichten.
01
Kontaktaufnahme / Angebot einholen
Wir machen uns gerne mit Ihren Vorstellungen vertraut und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Beantworten Sie hierzu wenige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie und teilen Sie uns Ihren gewünschten Kapitalauszahlungsbetrag mit. Bei Fragen können Sie uns direkt kontaktieren und wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung.
02
Angebot erhalten
Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen von uns ein vorläufiges Angebot für den teilweisen Ankauf Ihrer Immobilie auf Grundlage des nach Ihren Angaben geschätzten Immobilienwertes per Post.
03
Unabhängiges Gutachten und finales Angebot
Wenn Sie sich entscheiden mit uns den Weg bis zur Auszahlung Ihres Wunschbetrages zu gehen, freuen wir uns über einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Ein unabhängiger, zertifizierter Gutachter bewertet Ihre Immobilie vor Ort. Auf Basis des ermittelten Wertes unterbreiten wir Ihnen dann ein finales und verbindliches Angebot.
04
Vertragsvorbereitung und Notartermin
Nachdem Sie auf Basis des verbindlichen Angebotes den Teilverkauf Ihrer Immobilie wünschen, werden alle wichtigen Punkte gemeinsam besprochen und vertraglich festgelegt. Hiernach vereinbaren wir einen Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe, um den Kaufvertrag gemeinsam rechtssicher zu schließen und Ihren Nießbrauch – Ihr uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht Ihrer Immobilie – für Sie in das Grundbuch einzutragen.
05
Sofortauszahlung Wunschbetrag
Sobald die notarielle Übertragung beurkundet wurde, wird die Sofortauszahlung Ihres Wunschbetrages automatisch freigegeben und Sie erhalten diesen zeitnah in nur wenigen Tagen unkompliziert auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Der Notar achtet hierbei darauf, dass erst nach der Kaufpreiszahlung an Sie Eigentum an REALWERT PARTNER übertragen wird.

Wie funktioniert Teilverkauf?

Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil von maximal 50% Ihrer Immobilie an einen professionellen Partner wie uns – die REALWERTPARTNER. Nach dem Teilverkauf behalten Sie neben Ihren vertrauten vier Wänden auch weiterhin die Kontrolle über Ihre Immobilie. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird durch das im Grundbuch für Sie eingetragene Nießbrauchrecht gewährleistet. Als Gegenleistung für die Nutzung des von Ihnen an uns verkauften Immobilienanteils erhalten wir eine sogenannte Nutzungsgebühr, die Sie einfach als Teil des Kaufpreises für 10 Jahre im Voraus oder monatlich bezahlen können. Für den verkauften Immobilienanteil erhalten Sie im Gegenzug die Liquidität, die Ihnen die gewünschte finanzielle Sicherheit und Freiheit im Ruhestand gewährleistet und bei einem späteren Gesamtverkauf der Immobilie profitieren Sie mit Ihrem bei Ihnen verbliebenen Anteil weiterhin an einer potentiellen Wertsteigerung der Immobilie.

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Um welches Objekt handelt es sich?

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es vom Angebot bis zur Auszahlung des Wunschbetrages?
Von der Anforderung Ihres Angebotes bis zur Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises dauert es in der Regel 8 bis 12 Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn Ihnen bereits ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten vorliegt, kann Ihr Wunschbetrag auch innerhalb von 4 Wochen an Sie ausbezahlt werden.
Kann ich meine Immobilie nach dem Teilverkauf noch vererben oder den verkauften Anteil wieder zurückkaufen?
Ihre Erben erben nach Ihrem Ableben den bei Ihnen verbliebenen Anteil und haben die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht für unseren Miteigentumsanteil auszuüben. Nur bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird die Immobilie insgesamt veräußert. Zu Ihren Lebzeiten haben Sie die Option, den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückzukaufen. Basis für den Kaufpreis im Fall des Rückkaufes ist der dann erneut gutachterlich festzustellender Marktwert der Immobilie.
Wann endet eine Immobilienpartnerschaft mit REALWERTPARTNER? Wie lange kann ich die Immobilie nach dem Teilverkauf noch selbst nutzen?
Die Immobilienpartnerschaft ist an das Nießbrauchsrecht gekoppelt und endet grundsätzlich erst mit Ihrem Ableben. Es liegt in Ihren Händen, die Immobilienpartnerschaft vorher zu beenden, indem Sie sich aktiv vorher für den Verkauf der Gesamtimmobilie oder einen Rückkauf des verkauften Teils entscheiden. Teilverkäufer ab 55 Jahren können bei Vereinbarung eines lebenslangen Nießbrauchs die Immobilie daher lebenslang nutzen.
Eignet sich der Immobilien­teilverkauf für mich?
Grundlegend kommt ein Teilverkauf für jeden Immobilieneigentümer infrage. Die Motive für einen Teilverkauf sind individuell unterschiedlich: Hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit oder die Pflege, die laufende Instandhaltung der Immobilie, Kreditraten bis die Immobilie vollständig abbezahlt ist, finanzielle Unterstützung der Kinder oder der Enkelkinder oder der Wunsch nach einer größeren Anschaffung, um nur einige zu nennen. Mit dem Teilkaufangebot von REALWERTPARTNER haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, das in ihrer Immobilie gebundene Kapital ohne Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln und sich so finanzielle Unabhängigkeit zu sichern – ganz ohne neue Kredite. Wir sprechen mit unserem Teilkaufangebot hauptsächlich Immobilieneigentümer ab dem 55. Lebensjahr an.
Ist ein Teilverkauf mit bestehender Restschuld auf der Immobilie möglich?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Restschuld sollte geringer sein als der Kaufpreis, den Ihnen REALWERTPARTNER für Ihren Teilverkauf bezahlt. Dies schauen wir uns im Einzelfall mit Ihnen gemeinsam an und suchen nach einer geeigneten Lösung, falls die Restschuld Ihren Auszahlungswunsch übersteigt.
Wie bin ich im Falle einer Insolvenz von REALWERTPARTNER abgesichert?
Ihr Nießbrauchsrecht sichert Ihnen Ihr lebenslanges Nutzungsrecht an dem an REALWERTPARTNER verkauften Anteil Ihrer Immobilie. Zu Ihrer Absicherung wird Ihr Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Der vereinbarte Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsschluss nicht mehr einseitig geändert werden und schützt somit Sie und Ihre Immobilie. Allerdings kann es im Falle einer Insolvenz von REALWERTPARTNER zu einem Wechsel des Vertragspartners und der Kontoverbindungen kommen.
Wie wird meine Entscheidungshoheit über die Immobilie nach dem Teilverkauf sichergestellt?
Im Rahmen des Teilverkaufs wird zwischen Ihnen und REALWERTPARTNER eine Miteigentümervereinbarung geschlossen, die ins Grundbuch eingetragen werden soll. Ziel dieser Miteigentümervereinbarung ist es, die Rechtsbeziehungen der Miteigentümer transparent und klar zu regeln. Sie räumt Ihnen beispielsweise die Möglichkeit der ausschließlichen Nutzung oder der marktkonformen Vermietung der Immobilie ein.
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